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1 отмена приказа
n1) milit. Abbefehl, Abverfügung, Rücknahme des Befehls2) law. Aufhebung einer Anordnung (íàïð. eines Ministers), Aufhebung eines Befehls, Gegenbefehl -
2 ведомственное постановление
Универсальный русско-немецкий словарь > ведомственное постановление
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3 выведение министра из состава правительства
nУниверсальный русско-немецкий словарь > выведение министра из состава правительства
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4 отставка министра
ngener. der Fall eines Ministers -
5 приказ министра
n
См. также в других словарях:
Entwurf eines hannoverschen Landrechts — Der Entwurf eines hannoverschen Landrechts von Friedrich Esaias Pufendorf (Entwurf eines auf Veranlassung des weiland Herrn Geheimten Raths von Behr verfassten CODICIS GEROGIANI, Abk. Entwurf Codicis Georgiani) umfasst 128 Titel, insgesamt 1570… … Deutsch Wikipedia
Erlass über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern — Der Erlass über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 17. Juni 1936, verkündet im Reichsgesetzblatt 1936 I, S. 487 488, lieferte die rechtliche Grundlage für die institutionelle Verklammerung des… … Deutsch Wikipedia
Sturz — Subversion (fachsprachlich); Umwälzung; Revolution; Umsturz; Umschwung; Staatsstreich; Putsch; Abfall; Fallen; Niedergang; Fall; Untergang; … Universal-Lexikon
Preußen [1] — Preußen, 1) ursprünglich seit 1283 Staat des Deutschen Ordens, die Gegenden am südlichen Theil der Ostsee begreifend; wurde in dem Thorner Frieden 1466 in seiner größern westlichen Hälfte (West P.) an das Königreich Polen abgetreten, während die… … Pierer's Universal-Lexikon
Begnadigung — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… … Deutsch Wikipedia
Begnadigungsrecht — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… … Deutsch Wikipedia
Gnadenbefugnis — Der Begriff Gnadenbefugnis bezeichnet das Recht, Gnadenerweise zu erteilen, dass heißt, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder auszusetzen. Es… … Deutsch Wikipedia
Gnadengesuch — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… … Deutsch Wikipedia
Gnadenrecht — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… … Deutsch Wikipedia
Portefeuille — Depotzusammensetzung; Portfolio * * * Porte|feuille 〈[pɔrtfø:j] n. 15〉 1. Geschäftsbereich (eines Ministers) 2. 〈Börse〉 Bestand an Wertpapieren 3. 〈Wirtsch.〉 Produktangebot eines Unternehmens 4. 〈veraltet〉 Brieftasche, Aktentasche ● Minister ohne … Universal-Lexikon
Belgĭen — (hierzu Karte »Belgien«), das kleinste, aber am dichtesten bevölkerte der europäischen (außerdeutschen) Königreiche, liegt zwischen 49°30´ 51°30´ nördl. Br. und zwischen 2°36´ 6°4´ östl. L., im N. von den Niederlanden, im O. vom niederländischen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon